Mindestlohn
Der gesetzliche Mindest-Lohn gilt auch in der Landwirtschaft. Im Jahr 2022 beträgt der gesetzliche Mindest-Lohn in Deutschland 9,82 Euro (ab Juli 2022 10,45 Euro und ab Oktober 2020 12 Euro) brutto pro Stunde.
Für jede vereinbarte und gearbeitete Arbeitsstunde musst du den Mindest-Lohn bekommen.
Akkordlohn
Arbeiten im Akkord ist erlaubt! ABER ein Akkord-Lohn (Stücklohn) darf NIEMALS unter dem stündlichen Mindest-Lohn liegen. Schreib dir in deinem Kalender auf, wie viele Kilo du geerntet hast. Nur so kannst du später überprüfen, ob du richtig bezahlt worden bist!
Du hast ein Recht auf deinen Lohn und du solltest fehlenden Lohn zurückfordern.
Du kannst deinen Lohnanspruch einfordern und geltend machen. Das tust du in schriftlicher Form.
Wie schreibe ich eine Lohnforderung?
Die Beratungsstellen können dir helfen eine Lohnforderung zu schreiben.
Wo bekomme ich Hilfe?
Beispiel
1. 1. Du hast 8 Stunden gearbeitet. Das sind 8 Stunden x 9,82 €. Du bekommst 78,56 €
2. Du hast einen Stücklohn von 3 € pro Kiste vereinbart?
a) Du erntest 3 Kisten in einer Stunde:
3x3€ = 9€ in dieser Stunde.
Achtung das ist falsch! Du musst den Mindest-Lohn pro Stunde von 9,82 € bekommen. Du musst immer mindestens den Mindestlohn pro Stunde bekommen.
b) Du hast 6 Kisten in einer Stunde geerntet. Dann bekommst du 6x3 € =18 €. Nicht nur den Mindestlohn!
Arbeits-Materialien
Deine Chefin muss die Arbeits-Materialien und eine Schutz-Ausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellen.
Abzüge vom Lohn sind nicht erlaubt für:
- Arbeits-Materialien.
- Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe, Sonnen- und Regenschutz.
Arbeitszeiten aufschreiben
Schreibe deine geleisteten Arbeitszeiten auf.