In diesem Bereich erfahren Sie mehr über den Urlaubsanspruch in Österreich.
- Anzahl an bezahlten Urlaubstagen.
- Bezahlung im Urlaub.
- Urlaubskonsum oder Urlaubsersatzleistung.
- Öffentliche Feiertage in Österreich.
Die Anzahl an bezahlten Urlaubstagen ist im Österreichischen Arbeitsrecht geregelt und hängt mit der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Wenn Sie ein volles Jahr beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf 5 Wochen Urlaub (oder 30 Werktage inkl. Samstag). Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis kürzer als ein Jahr dauert, werden die Anzahl Ihrer Urlaubstage im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer aliquotiert.
Bezahlung im Urlaub
Für die Dauer Ihres Urlaubsanspruchs erhalten Sie Ihren Lohn in der gleichen Höhe wie sonst bezahlt. Auch an öffentlichen Feiertagen haben Sie frei und erhalten den Lohn wie an einem normalen Arbeitstag.
Urlaubskonsum oder Urlaubsersatzleistung
Wenn Sie Ihren Urlaub nehmen möchten, ist das immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber verständigen. Wenn Ihr Krankenstand im Urlaub länger als drei Tage dauert, unterbricht das den Urlaub (siehe Kapitel: Krankheit).
Wenn Sie Ihren Urlaub nicht während der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses aufbrauchen, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsersatzleistung für die Anzahl der offenen Urlaubstage zahlen.
Öffentliche Feiertage in Österreich
- 1. Jänner (Neujahr).
- 6. Jänner (Heilige Drei Könige)
- Ostermontag
- 1. Mai (Staatsfeiertag)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 26. Oktober (Nationalfeiertag)
- 1. November (Allerheiligen)
- 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
- 25. Dezember (Weihnachten) und 26. Dezember (Stephanitag)
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Hier erfahren Sie mehr zu den Regelungen rund um den Urlaub in Österreich: