LOHNZETTEL
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für jeden Monat, in dem Sie arbeiten, einen Lohnzettel zu geben.
Der Lohnzettel muss folgendes enthalten:
- Anzahl der Arbeitsstunden
- Bruttomonatslohn
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
- Abzüge (zB. für Unterkunft und Verpflegung)
- Nettoauszahlungsbetrag
Wenn Sie eine auf einen kürzeren Zeitraum befristete Beschäftigung haben, können Sie auch um eine wöchentliche oder monatliche Zwischenabrechnung bitten, dann sehen Sie auf dem Lohnzettel, wieviel Sie in diesem Zeitraum verdient haben.
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