Arbeitsstunden in Österreich
Ihr Lohn hängt von der Anzahl an Arbeitsstunden ab, die Sie arbeiten. Die wöchentliche Normalarbeitszeit in Österreich beträgt 40 Stunden.
Die maximal absolut erlaubte Arbeitszeit inklusive Überstunden beträgt 12 Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche (aber nur für begrenzte Zeiträume geregelt im Agrar-Kollektivvertrag). Wenn Sie mehr als die erlaubten Arbeitsstunden arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber bestraft werden.
Pausen
Ihnen steht mindestens eine halbe Stunde Pause am Arbeitstag zu. Die Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und sind daher unbezahlt.
Mindestlohn
Der Mindestlohn für Saisonarbeiter*innen und Erntehelfer*innen in der Landwirtschaft ist unterschiedlich in den jeweiligen Bundesländern, da jedes Bundesland eigene Kollektivverträge hat. Der Stundenlohn beträgt zwischen 7 € und 8 € netto im Jahr 2020 (mit voller Sozialversicherung für Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Pension).
Der monatliche Lohn hängt von den Arbeitsstunden pro Monat ab – die Normalarbeitszeit sind 40 Stunden pro Woche. Wenn Sie weniger als 40 Stunden arbeiten, erhalten Sie weniger als den Mindestlohn für die 40 Stunden.
Die Kollektivlöhne sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich, der Mindestlohn 2020 beträgt zum Beispiel 1.434,00 € brutto in der Steiermark.
Sie können die aktuellen Beträge zum Mindestlohn auf dieser Website finden: http://www.sezonieri.at/en/remuneration/
Vom Bruttolohn werden noch die Beiträge für die Steuer und die Sozialversicherung abgezogen. Der Nettolohn wird auf Ihr Bankkonto überwiesen oder bar ausbezahlt.
Wenn Sie mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie Überstunden bezahlt bekommen (aber wenn Sie einen Vertrag mit flexiblen Arbeitszeiten haben, können andere Regelungen bestehen).
Hier erfahren Sie mehr über Überstundenbezahlung.
Zusätzliche Zahlungen
In den Agrar-Kollektivverträgen finden Sie auch die Regelungen zu Sonderzahlungen und Urlaubsgeld.
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Gemäß den Agrar-Kollektivverträgen bekommen Sie nicht nur den monatlichen Lohn, sondern auch Weihnachts- und Urlaubsgeld (das sogenannte dreizehnte vierzehnte Monatsgehalt). Wenn Sie nicht durchgehend für ein volles Jahr beschäftigt waren, erhalten Sie diese Zahlungen aliquot zu Ihrer Beschäftigungsdauer.
Wenn Sie ein ganzes Jahr beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub. Wenn Sie kürzer als ein Jahr beschäftigt waren, bekommen Sie aliqout zur Beschäftigungsdauer Urlaub. Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis beendet ist und Sie haben Ihren Urlaub nicht aufgebraucht, dann erhalten Sie Geld als Urlaubsersatzleistung.
Sie erhalten auch Lohn an arbeitsfreien öffentlichen Feiertagen.
Kollektiverträge in Österreich
In Österreich gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Kollektivverträge. Die Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften, den Landarbeiterkammern (Interessenvertretung für die Arbeitnehmer*innen in der Landwirtschaft) und den Landwirtschaftskammern (Interessenvertretung für die Arbeitgeber in der Landwirtschaft) verhandelt.
Die jährlich aktualisierten Mindestlöhne und Kollektivverträge finden Sie auf dieser Website mit einer Karte der Bundesländer: http://www.sezonieri.at/en/remuneration/
Erfahren Sie mehr:
Kollektivverträge
Website der PRO-GE mit den Agrar-Kollektivverträgen für die Bundesländer Steiermark und Burgenland
Für das Bundesland Tirol
Für das Bundesland Vorarlberg
Für das Bundesland Oberösterreich
Für das Bundesland Salzburg
Für das Bundesland Kärnten
Für die Bundesländer Niederösterreich und Wien