Maximale Arbeitszeit inkl. Überstunden
Allgemein erlaubt das Arbeitszeitgesetz in Österreich maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche inkl. Überstunden (aber nur für begrenzte Zeiträume geregelt im Agrar-Kollektivvertrag). Wenn Sie mehr als die erlaubten Arbeitsstunden arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber bestraft werden.
In einigen Kollektivverträgen ist auch die Sonntagsarbeit oder Arbeit an Feiertagen in Ausnahmefällen (z.B. bei dringender Ernte) geregelt.
Wie hoch sind die Überstundenzuschläge?
Für jede geleistete Überstunde (d.h. jede Stunde mehr pro täglicher bzw, wöchentlicher Normalarbeitszeit) müssen Sie einen 50% Zuschlag erhalten oder einen entsprechenden Zeitausgleich erhalten.
Zuschlag für Nacht- oder Sonntagsarbeit
Wenn Sie nachts arbeiten (zwischen 19.00 Uhr abends und 5 Uhr morgens) oder an Sonn- und Feiertagen müssen Sie 100% Zuschlag erhalten.
Flexible Arbeitszeiten
Auch wenn Sie eine flexible Arbeitszeit haben, z.B. in Form von einer Gleitzeitregelung, muss im Arbeitsvertrag ersichtlich sein, wann Ihnen ein Überstunden oder Mehrstundenzuschlag zusteht.
Zeitausgleich
Firmen können statt Überstundenbezahlung auch eine Entschädigung in Form von Zeitausgleich anbieten. Wenn Sie dem zustimmen, dann gilt eine normale Überstunde im Zeitausgleich für 1,5 Stunden und für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit gebührten für eine Überstunde zwei Überstunden.
Arbeitspausen
Pausen sind in Österreich keine Arbeitszeit und werden daher auch nicht bezahlt.
Arbeitszeitaufzeichnungen machen!
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Arbeitsstunden aufschreiben, Überstunden dokumentieren und die Bezahlung kontrollieren! Hier erfahren Sie mehr über Arbeitszeitaufzeichnungen.
Hier gibt es weitere Informationen zu Überstunden und Bezahlung in Österreich